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Knochen- und Gelenkserkrankungen

HBO-Therapie bei Knochen- und Gelenkserkrankungen

Die hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) kann bei Ihrer Knochen- oder Gelenkserkrankung helfen, weil häufig eine unzureichende Sauerstoffversorgung des erkrankten Bereiches zugrunde liegt. Hierfür gibt es verschiedene Auslöser:

  • Durchblutungsstörungen im Knochen

  • Verletzungen

  • Infektionen

  • Andere Umstände, wie z.B. Erkrankungen oder Umweltfaktoren (z.B. Arbeiten in Druckluft, Tauchen, Bestrahlung, Einnahme bestimmter Medikamente)

 

Zu Beginn der Erkrankung bildet sich häufig ein schmerzhaftes Knochenmarködem aus, das im weiteren Verlauf zu einem Absterben des Knochens (Nekrosen) führen kann. Davon können grundsätzlich alle Knochen bzw. Gelenke betroffen sein. Besonders oft finden sich Nekrosen an Hüfte und Knie, aber auch an Fuß oder Schulter.

Symptome:

Erste Symptome sind plötzliche auftretende Schmerzen im betroffenen Bereich, zuerst meist bei Belastung (z.B. Treppensteigen), dann auch in Ruhe, typischerweise nachts. Im weitern Verlauf können sich  auch (schmerzbedingte) Bewegungseinschränkungen einstellen.

Diagnostik:

Die Anfertigung eines Röntgenbildes steht häufig an erster Stelle, stellt aber nur späte Erkrankungsstadien dar. Trotzdem ist diese Untersuchung wichtig, da sich hierdurch andere Erkrankungen ausschließen lassen, die zu ähnlichen Symptomen führen. 

Möglichst frühzeitig sollte bei Erkrankungsverdacht die Magnetresonanztomographie (MRT) erfolgen. Durch diese Untersuchung können sowohl frühe Erkrankungsstadien erkannt, als auch der Verlauf kontrolliert werden.

Kontraindikationen und Nebenwirkungen: 

Die HBO-Therapie hat grundsätzlich nur geringe Nebenwirkungen. Während einer gründlichen Untersuchung stellen wir Ihre persönliche Eignung für die Therapie fest.

Wie lange dauert die Behandlung? 

Die Behandlung erfolgt so oft wie möglich an aufeinander folgenden Tagen und dauert ca. 2½ Stunden. Notwendig sind meist zwischen 20 und 40 Behandlungen.

Um eine optimale Heilung gewährleisten zu können, arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Facharzt einen entsprechenden Therapieplan aus.

Kostenübernahme: Private Krankenversicherung und Beihilfestellen entscheiden nach den individuellen Bedürfnissen ihres Versicherten. Kostenübernahmen sind hier die Regel. Gesetzliche Krankenkassen zahlen die Behandlung nur in Ausnahmefällen. Gerne regeln wir hier die Formalitäten für Sie.

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